Leuchtstoffröhren
Dazu zählen Energiesparlampen, Halogenlampen, Quecksilberdampflampen, LED Leuchten, Neonröhren und mehr.
Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren und LEDs dürfen laut Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz keinesfalls über den Hausmüll oder den Glascontainer entsorgt werden. Die langlebigen Lichtspender können u. a. auch gesundheitsschädliches Quecksilber oder elektronische Bauteile enthalten.
Als Spezialist für Sonderabfälle garantiert die Unternehmensgruppe Wittmann eine wirtschaftliche und dem Gesetz entsprechende Entsorgung gefährlicher Abfälle aller Art. Neben der fachgerechten und zuverlässigen Entsorgung von Leuchtstoffröhren realisieren unsere Experten maßgeschneiderte Entsorgungskonzepte passend zu Ihren Anforderungen.
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- Wittmann Sonderabfall-Entsorgung GmbH
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