Elektronikschrott
Elektro- und Elektronik-Geräte dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Telefone, Computer, Fernseher oder auch Kaffeemaschinen sind heute unverzichtbare Bestandteile des täglichen Lebens. Allein in Deutschland fallen jedes Jahr einige Millionen Tonnen alter Elektronikgeräte an, die ausgedient haben und verschrottet werden. Aufgrund der immer kürzer werdenden Lebenszyklen und dem Trend zu mehr Elektronik im privaten wie auch gewerblichen Umfeld steigt das Aufkommen permanent weiter. Da bei elektronischen Geräten Gift- und Wertstoffe oft miteinander verbunden sind, ist das Recycling keine leichte Aufgabe. Auch stellen sie aufgrund ihres hohen Schadstoffanteils eine Gefahr für die Umwelt dar und sollten deshalb von zertifizierten Fachbetrieben entsorgt werden. Die Unternehmensgruppe Wittmann übernimmt für Sie den Abbau von Anlagen, die Abholung, Transport, Verwertung und Entsorgung von Altgeräten bzw. Elektronikschrott / Elektroschrott.
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) unterscheidet zwischen 6 Gerätekategorien für Elektrogeräte. Müssen die Geräte entsorgt werden, werden die Elektroaltgeräte in Sammelgruppen unterschieden, die NICHT komplett identisch mit den Gerätekategorien sind:
Sammelgruppe 1 (Gerätekategorie 1) - Wärmeüberträger
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z.B. Kühlschränke, Gefriergeräte, gekühlte Wasserspender-, Getränke- oder Eisautomaten, Klimageräte, Entfeuchter, Wärmepumpen, Kühlgeräte, ölgefüllte Radiatoren, Wärmepumpen, Wärmepumpentrockner, Getränkekühler, Kühlboxen, Industriekompressoren mit Kühlfunktion, Kühlgeräte zur Lebensmittelverpackung/-verarbeitung, Kühltheken, Umwälz-/Umlaufkühler für Labore und Industrie
(Achtung: keine Elektroheizungen oder Nachtspeicheröfen!)
Sammelgruppe 2 (Gerätekategorie 2) - Bildschirme, Monitore
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Alle Datensichtgeräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern (10x10cm) enthalten (Hauptzweck: Darstellung von Bilder oder Informationen)
z.B. Displays, Bildschirme, Fernsehgeräte, LCD-Fotorahmen und digitale Bilderrahmen, Monitore, Laptops, Notebooks, Tablets, Tablet-PCs, Computer mit Display, Medizinprodukte mit Display (z.B. bildgebende Diagnostik- und Therapiegeräte), Oszilloskope, E-Book-Reader, Touchscreen-/Touch Panels-Monitore/Displays, Touchscreen-Kassensysteme, Videogroßdisplays (Handys gehören in die Kategorie 6)
Sammelgruppe 3 (Gerätekategorie 3) - Leuchtkörper und Lampen
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Hierunter fallen nur die Leuchtkörper die aus z.B. den Leuchten entfernt werden können.
z.B. Leuchtstoffröhren, Kompaktleuchtstofflampen, Entladungslampen (z.B.Natriumdampf- oder Metalldampflampen), LED-Lampen (auch mit Zusatzfunktionen z.B. LED-Lampe mit Lautsprecher), LED-Filament-Lampen, LED-Fadenlampen, Xenonscheinwerfer, Energiesparlampen, Neonlampen, Quecksilberdampflampen, UVC-Lampen für Aquarien, Teiche, Hobby, Speziallampen (z.B. Infrarotlampe), (klassische Glühbirnen oder Halogenlampen gehören in den Restmüll; ist ein Leuchtmittel in einem Gerät fest verbaut, wird das Leuchtmittel der Sammelgruppe (Gerätekategorie) 4 oder 5 zugeordnet)
Sammelgruppe 4 (Gerätekategorie 4) - Großgeräte
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Großgeräte, mit mindestens einer äußeren Abmessung von mehr als 50 cm
z.B. Stromerzeuger, Haushaltsgeräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Elektroherde und –backöfen, Elektrokochplatten Heizgeräte, Großleuchten, medizinische Geräte, Mikrowellengeräte, Saunen, Sonnenbänke, Infrarotkabinen, Großspielzeug, Sport- und Freizeitgeräte, unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV), große Ventilatoren, Werkzeuge, Aufstehhilfen, Badelifter, beleuchtete Bad-/Spiegelschränke, beleuchtete/elektrische Betten und Lattenroste/Bettunterbauten, Bräunungskabinen, Dunstabzugshauben, elektrische Fernsehsessel, Geräte mit eingebauten Solarzellen, Geräte zur Wasserdesinfektion (Anschluss an die Trinkwasserversorgung), Heiß-/Kaltwasserbereiter ohne Kühlfunktion, Hoverboards, Ladesäulen für Elektromobilität, elektrische Markisen, Massagesessel, medizinische Großgeräte, Möbel mit integrierter elektrischer Funktion, Groß-PCs, Pedelecs und e-bikes, Pelletöfen, elektrische Rollläden, e-Scooter, Treppenlifte, Treppensteiger, Tresore und Safes, elektrisch verstellbare Tische/Wägen, Wasseraufbereitungsanlagen, Wasserenthärter, Werkzeuge und Werkzeugmaschinen (z.B. Rasenmäher, Bohrmaschinen, Sägen, Schweißgeräte), Wohnwagen, Booten usw., Behandlungseinheiten/-liegen, elektrische Krankenhausbetten, Geräte für Großküchen, Gewerbe, große Elektromotoren, Parkscheinautomaten, Produktautomaten, Straßenleuchten, Zapfsäulen, Juke-Boxen, Musikausrüstung (Verstärker, Lautsprecherbox, Keyboards, E-Gitarre, mit Ausnahme von Kirchenorgeln), Geräte zum Stricken und Weben, Großrechner, Server (im Schrank), Großdrucker, Kopiergeräte, Geld-und Geldspielautomaten, medizinische Großgeräte, große Überwachungs- und Kontrollinstrumente, große Antennen, elektrische Heizkörper (Achtung: Nachtspeicherheizkörper können nur von speziellen Firmen entsorgt werden)
Sammelgruppe 5 (Gerätekategorie 5 und 6) - Kleingeräte
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Kleingeräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt
z.B. Staubsauger, Nähmaschinen, Leuchten, Mikrowellengeräte, Lüftungsgeräte, Bügeleisen, Toaster, elektrische Messer, Wasserkocher, Uhren, elektrische Rasierapparate, Waagen, Haar- und Körperpflegegeräte, Radiogeräte, elektr. Reinigungsgeräte, Video- und Digitalkameras, Videorekorder, Videospielkonsolen, Hi-Fi-Anlagen, kleine elektrische Musikinstrumente, kleine Ton- oder Bildwiedergabegeräte, elektrisches und elektronisches Spielzeug (wie elektronische Eisen- oder Autorennbahnen), Sportgeräte, Fahrrad-, Tauch-, Lauf-, Rudercomputer usw., Rauchmelder, Heizregler, Thermostate, elektrische und elektronische Kleinwerkzeuge (z.B. Handbohrmaschine, Akkuschrauber, Stichsäge), medizinische Kleingeräte (Analysegeräte, Beatmungsgeräte, Dialysegeräte), kleine Überwachungs- und Kontrollinstrumente, kleine Produktausgabeautomaten, Kleingeräte mit eingebauten Photovoltaikmodulen, kleine Photovoltaikmodule, Antennen, Adapter, Reisestecker, Steckdosen, konfektionierte Stromkabel, HDMI-, Audio- und Videokabel, Schmelzsicherungen, E-Zigaretten, Heizdecken, Laserpointer, Kopfhörer, Fernbedienungen, Drohnen, Zeitschaltuhren, VR-Brillen, Mobiltelefone, GPS-Geräte und Navis, Taschenrechner, Router, PCs, Drucker, Telefone, Kommunikationsantennen, Telefon- und Netzwerkadapter, USB-Kabel, Netzwerkkabel, Scanner, Chipkarten, Faxgeräte, Netzteile, Tastaturen, Mäuse, USB-Sticks, Festplatten, Computerbauteile, vorkonfigurierte Kabel mit Steckern
Sammelgruppe 6 - Photovoltaikmodule
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z.B. große Photovoltaikmodule auf Hausdächern, Balkon-Photovoltaikmodule, Solarzellen für Gartenhäuser oder Wohnwagen,
(Photovoltaikmodule werden bei der Herstellung jedoch in die Gerätekategorie 4 (Großgeräte) eingeordnet. Nur bei der Entsorgung erhalten sie eine eigene Sammelgruppe; bei untergeordneten Solarzellenanwendungen (z.B. Taschenrechner mit Solarzellen) wird die Sammelgruppe des Hauptgerätes verwendet (hier: Sammelgruppe 5))
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