Elektronikschrott
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Elektroschrott fachgerecht entsorgen – Umwelt schützen, Ressourcen sichern
Elektro- und Elektronik-Geräte dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Telefone, Computer, Fernseher oder auch Kaffeemaschinen sind heute unverzichtbare Bestandteile des täglichen Lebens. Allein in Deutschland fallen jedes Jahr einige Millionen Tonnen alter Elektronikgeräte an, die ausgedient haben und verschrottet werden. Aufgrund der immer kürzer werdenden Lebenszyklen und dem Trend zu mehr Elektronik im privaten wie auch gewerblichen Umfeld steigt das Aufkommen permanent weiter. Da bei elektronischen Geräten Gift- und Wertstoffe oft miteinander verbunden sind, ist das Recycling keine leichte Aufgabe. Auch stellen sie aufgrund ihres hohen Schadstoffanteils eine Gefahr für die Umwelt dar und sollten deshalb von zertifizierten Fachbetrieben entsorgt werden. Die Unternehmensgruppe Wittmann übernimmt für Sie den Abbau von Anlagen, die Abholung, Transport, Verwertung und Entsorgung von Altgeräten bzw. Elektronikschrott / Elektroschrott.
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) unterscheidet zwischen 6 Gerätekategorien für Elektrogeräte. Müssen die Geräte entsorgt werden, werden die Elektroaltgeräte in Sammelgruppen unterschieden, die NICHT komplett identisch mit den Gerätekategorien sind:
Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Sammelgruppe 1 (Gerätekategorie 1) - Wärmeüberträger
z.B. Kühlschränke, Gefriergeräte, gekühlte Wasserspender-, Getränke- oder Eisautomaten, Klimageräte, Entfeuchter, Wärmepumpen, Kühlgeräte, ölgefüllte Radiatoren, Wärmepumpen, Wärmepumpentrockner, Getränkekühler, Kühlboxen, Industriekompressoren mit Kühlfunktion, Kühlgeräte zur Lebensmittelverpackung/-verarbeitung, Kühltheken, Umwälz-/Umlaufkühler für Labore und Industrie
(Achtung: keine Elektroheizungen oder Nachtspeicheröfen!)
Sammelgruppe 2 (Gerätekategorie 2) - Bildschirme, Monitore
Alle Datensichtgeräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern (10x10cm) enthalten (Hauptzweck: Darstellung von Bilder oder Informationen)
z.B. Displays, Bildschirme, Fernsehgeräte, LCD-Fotorahmen und digitale Bilderrahmen, Monitore, Laptops, Notebooks, Tablets, Tablet-PCs, Computer mit Display, Medizinprodukte mit Display (z.B. bildgebende Diagnostik- und Therapiegeräte), Oszilloskope, E-Book-Reader, Touchscreen-/Touch Panels-Monitore/Displays, Touchscreen-Kassensysteme, Videogroßdisplays (Handys gehören in die Kategorie 6)
Sammelgruppe 3 (Gerätekategorie 3) - Leuchtkörper und Lampen
Hierunter fallen nur die Leuchtkörper die aus z.B. den Leuchten entfernt werden können.
z.B. Leuchtstoffröhren, Kompaktleuchtstofflampen, Entladungslampen (z.B.Natriumdampf- oder Metalldampflampen), LED-Lampen (auch mit Zusatzfunktionen z.B. LED-Lampe mit Lautsprecher), LED-Filament-Lampen, LED-Fadenlampen, Xenonscheinwerfer, Energiesparlampen, Neonlampen, Quecksilberdampflampen, UVC-Lampen für Aquarien, Teiche, Hobby, Speziallampen (z.B. Infrarotlampe), (klassische Glühbirnen oder Halogenlampen gehören in den Restmüll; ist ein Leuchtmittel in einem Gerät fest verbaut, wird das Leuchtmittel der Sammelgruppe (Gerätekategorie) 4 oder 5 zugeordnet)
Sammelgruppe 4 (Gerätekategorie 4) - Großgeräte
Großgeräte, mit mindestens einer äußeren Abmessung von mehr als 50 cm
z.B. Stromerzeuger, Haushaltsgeräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Elektroherde und –backöfen, Elektrokochplatten Heizgeräte, Großleuchten, medizinische Geräte, Mikrowellengeräte, Saunen, Sonnenbänke, Infrarotkabinen, Großspielzeug, Sport- und Freizeitgeräte, unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV), große Ventilatoren, Werkzeuge, Aufstehhilfen, Badelifter, beleuchtete Bad-/Spiegelschränke, beleuchtete/elektrische Betten und Lattenroste/Bettunterbauten, Bräunungskabinen, Dunstabzugshauben, elektrische Fernsehsessel, Geräte mit eingebauten Solarzellen, Geräte zur Wasserdesinfektion (Anschluss an die Trinkwasserversorgung), Heiß-/Kaltwasserbereiter ohne Kühlfunktion, Hoverboards, Ladesäulen für Elektromobilität, elektrische Markisen, Massagesessel, medizinische Großgeräte, Möbel mit integrierter elektrischer Funktion, Groß-PCs, Pedelecs und e-bikes, Pelletöfen, elektrische Rollläden, e-Scooter, Treppenlifte, Treppensteiger, Tresore und Safes, elektrisch verstellbare Tische/Wägen, Wasseraufbereitungsanlagen, Wasserenthärter, Werkzeuge und Werkzeugmaschinen (z.B. Rasenmäher, Bohrmaschinen, Sägen, Schweißgeräte), Wohnwagen, Booten usw., Behandlungseinheiten/-liegen, elektrische Krankenhausbetten, Geräte für Großküchen, Gewerbe, große Elektromotoren, Parkscheinautomaten, Produktautomaten, Straßenleuchten, Zapfsäulen, Juke-Boxen, Musikausrüstung (Verstärker, Lautsprecherbox, Keyboards, E-Gitarre, mit Ausnahme von Kirchenorgeln), Geräte zum Stricken und Weben, Großrechner, Server (im Schrank), Großdrucker, Kopiergeräte, Geld-und Geldspielautomaten, medizinische Großgeräte, große Überwachungs- und Kontrollinstrumente, große Antennen, elektrische Heizkörper (Achtung: Nachtspeicherheizkörper können nur von speziellen Firmen entsorgt werden)
Sammelgruppe 5 (Gerätekategorie 5 und 6) - Kleingeräte
Kleingeräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt
z.B. Staubsauger, Nähmaschinen, Leuchten, Mikrowellengeräte, Lüftungsgeräte, Bügeleisen, Toaster, elektrische Messer, Wasserkocher, Uhren, elektrische Rasierapparate, Waagen, Haar- und Körperpflegegeräte, Radiogeräte, elektr. Reinigungsgeräte, Video- und Digitalkameras, Videorekorder, Videospielkonsolen, Hi-Fi-Anlagen, kleine elektrische Musikinstrumente, kleine Ton- oder Bildwiedergabegeräte, elektrisches und elektronisches Spielzeug (wie elektronische Eisen- oder Autorennbahnen), Sportgeräte, Fahrrad-, Tauch-, Lauf-, Rudercomputer usw., Rauchmelder, Heizregler, Thermostate, elektrische und elektronische Kleinwerkzeuge (z.B. Handbohrmaschine, Akkuschrauber, Stichsäge), medizinische Kleingeräte (Analysegeräte, Beatmungsgeräte, Dialysegeräte), kleine Überwachungs- und Kontrollinstrumente, kleine Produktausgabeautomaten, Kleingeräte mit eingebauten Photovoltaikmodulen, kleine Photovoltaikmodule, Antennen, Adapter, Reisestecker, Steckdosen, konfektionierte Stromkabel, HDMI-, Audio- und Videokabel, Schmelzsicherungen, E-Zigaretten, Heizdecken, Laserpointer, Kopfhörer, Fernbedienungen, Drohnen, Zeitschaltuhren, VR-Brillen, Mobiltelefone, GPS-Geräte und Navis, Taschenrechner, Router, PCs, Drucker, Telefone, Kommunikationsantennen, Telefon- und Netzwerkadapter, USB-Kabel, Netzwerkkabel, Scanner, Chipkarten, Faxgeräte, Netzteile, Tastaturen, Mäuse, USB-Sticks, Festplatten, Computerbauteile, vorkonfigurierte Kabel mit Steckern
Sammelgruppe 6 - Photovoltaikmodule
z.B. große Photovoltaikmodule auf Hausdächern, Balkon-Photovoltaikmodule, Solarzellen für Gartenhäuser oder Wohnwagen,
(Photovoltaikmodule werden bei der Herstellung jedoch in die Gerätekategorie 4 (Großgeräte) eingeordnet. Nur bei der Entsorgung erhalten sie eine eigene Sammelgruppe; bei untergeordneten Solarzellenanwendungen (z.B. Taschenrechner mit Solarzellen) wird die Sammelgruppe des Hauptgerätes verwendet (hier: Sammelgruppe 5))
Typische Abfallstoffe
Ablauf der Elektronikschrott-Entsorgung
01.
Beratung und individuelles Angebot
Sie haben Abfälle zu entsorgen? Wir unterstützen Sie von Anfang an! Unsere Experten beraten Sie persönlich und finden gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung – von der richtigen Containergröße über die Abfallart bis hin zur optimalen Platzierung.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
02.
Pünktliche Bereitstellung des Containers
Zum vereinbarten Termin liefern wir den Container direkt an Ihren Wunschort – ob Privatgrundstück, Gewerbefläche oder Baustelle. Die Aufstellung erfolgt zuverlässig und reibungslos.
03.
Abholung und fachgerechte Entsorgung
Nach Absprache holen wir den befüllten Container wieder ab und kümmern uns um eine gesetzeskonforme, sichere und umweltgerechte Entsorgung Ihrer Abfälle.
04.
Umweltgerechtes Recycling
Nach der Abholung wird der Inhalt des Containers in unsere Sortieranlage gebracht. Verwertbare Materialien werden getrennt und dem Recycling zugeführt – damit leisten wir gemeinsam einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz.
Das sagen unsere zufriedenen Kunden
"Seit Oktober 2019 arbeiten wir mit der Firma Wittmann im Bereich mobile Aktenvernichtung zusammen. Wir waren auf der Suche nach einem zuverlässigen und vertrauensvollen Partner in dem Bereich. Da es sich um sehr sensible Daten handelt, waren wir froh mit der Firma Wittmann Entsorgungswirtschaft GmbH einen Dienstleister gefunden zu haben, der die sichere, mobile Vor-Ort-Vernichtung für über 50 unserer Standorte gewährleisten kann."
AWO
München
... geklappt. Der Container wurde pünktlich abgeholt und die frischen Container pünktlich angeliefert. Die Fahrer und auch die Disponenten waren sehr freundlich und haben uns super beraten!
Preislich, vollkommen in Ordnung! Weiter so!
Janine Haid
Google Bewertung
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Elektroschrott
Was zählt zu Elektroschrott?
Dazu gehören alle elektrischen und elektronischen Geräte, wie Computer ohne Datenträger, Monitore, Drucker, Haushaltsgeräte, Smartphones ohne Akkus, Kabel und Netzteile.
Wie läuft die Entsorgung ab?
Wir holen Ihre Altgeräte ab oder stellen geeignete Sammelbehälter. Anschließend erfolgt die Sortierung, die Demontage und das Recycling in zertifizierten Anlagen.
Was passiert mit den gesammelten Geräten?
Die Geräte werden zerlegt, Schadstoffe entfernt und verwertbare Materialien recycelt. So wird ein Beitrag zum Umweltschutz und zur Ressourcenschonung geleistet.