Schritt für Schritt zur papierlosen Abwicklung

Bevor man gefährliche Abfälle wie z. B. Chemikalien, Lacke oder Altöle beseitigen kann, müssen sie von den zuständigen Entsorgungsunternehmen inhaltlich genau dokumentiert werden. Seit 1. April 2010 schreibt die deutsche Nachweisverordnung vor, dass diese Dokumentation nur noch elektronisch, über das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV), erfolgen darf.

Nach einer Übergangsphase müssen nun seit 1. Februar 2011 alle Begleitscheine für gefährliche Abfälle mit einer rechtsverbindlichen elektronischen Signatur erstellt werden, die die schriftliche Unterschrift ausnahmslos ersetzt. Dafür benötigt der Unterzeichner eine persönliche Chip- Karte, die beim Zertifizierungsdienstleister, wie beispielsweise der Sparkasse erhältlich ist. Auf dieser Karte sind alle Unterschriftsdaten sowie eine Code-Nummer gespeichert. Jeder Entsorgungsnachweis muss vom Erzeuger, Beförderer und Abfallentsorger elektronisch signiert sein. Die Unterschrift der vorgeschriebenen Teilnehmer erfolgt immer sofort, wenn eine Dienstleistung erbracht wurde. So signiert der Erzeuger bei der Übergabe des Abfalls und der Beförderer ab Zeitpunkt der Annahme an der Entsorgungsanlage. Trotz elektronischer Signatur ist das Mitführen eines ausgedruckten Exemplars vom Beförderer vorgeschrieben. Zudem ist es erforderlich, sämtliche elektronische Dokumente in einem digitalen Register zu verwalten, bei der ZKS (Zentrale Koordinierungsstelle der Länder) anzumelden und gemäß der Gesetzesfristen ab dem Speicherdatum drei Jahre aufzuheben.

 

Falls es Probleme bei der Datenübertragung gibt und die elektronische Nachweisführung nur bedingt machbar ist, ist das Mitführen eines Papierausdrucks vorgeschrieben. Es empfiehlt sich, vorab Quittungsbelege mit einer Notiz anzufertigen, auf der die Störung des elektronischen Kommunikationssystems bestätigt wird. Diese Belege sind im Notfall rechtsgültig. Innerhalb von 10 Kalendertagen nach der Störung ist es nötig, die kompletten Daten erneut elektronisch zu senden. Dafür muss der Entsorger die Quittungsbelege digital eingeben und elektronisch signieren. Anschließend werden diese an alle Beteiligen sowie die Behörden übermittelt, wobei der Entsorger das Original des Quittungsbeleges behält. Im Hause Wittmann lief die Umstellung auf die elektronische Signatur dank der langen Vorbereitungszeit überwiegend reibungslos.

Sie vertrauen uns:

AWISTA

„Zum 01. Januar 2021 hat die Fa. Wittmann Entsorgungswirtschaft die Abfuhrlogistik für Asbestabfälle übernommen. Die Übernahme der Dienstleistung verlief reibungslos und wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.“

AWISTA, Starnberg

AWO

„Seit Oktober 2019 arbeiten wir mit der Firma Wittmann im Bereich mobile Aktenvernichtung zusammen. Wir waren auf der Suche nach einem zuverlässigen und vertrauensvollen Partner in dem Bereich. Da es sich um sehr sensible Daten handelt, waren wir froh mit der Firma Wittmann Entsorgungswirtschaft GmbH einen Dienstleister gefunden zu haben, der die sichere, mobile Vor-Ort-Vernichtung für über 50 unserer Standorte gewährleisten kann.“

AWO, München

BwDLZ Landsberg am Lech

„Die Firma Wittmann glänzt durch eine gute Zusammenarbeit mit sehr kompetenten und hilfsbereiten Mitarbeitern vor Ort.“

BwDLZ, Landsberg am Lech

Logo - Circus Krone

„Auch wir achten auf unseren Umweltgedanken und deswegen hat sich die Firma Wittmann unsere Abfallsituation angeschaut und uns beraten. Dadurch sparen wir jetzt erhebliche Kosten und können noch mehr auf unseren ökologischen Fußabdruck achten.“

Circus Krone, München

Wastebox

„Die Firma Wittmann Entsorgungswirtschaft GmbH ist für uns ein wichtiger und zuverlässiger Partner. Unsere Aufträge werden stets fristgerecht und zuverlässig erledigt. Der Kontakt ist immer freundlich, kompetent und hilfsbereit."

Wastebox, Deutschland

Referenzen

  • AWISTA
  • AWO
  • Circus Krone
  • Wastebox