Entleerung und Zerlegung
Der Tank muss vor dem Abbau restlos entleert und gesäubert sein. In der Regel ist es kaum möglich, den Tank völlig durch den Betrieb der Heizung zu entleeren. Ebenso schreibt der Gesetzgeber vor, dass Tankreinigungen nicht in Eigenregie erfolgen dürfen. § 19i Wasserhaushaltsgesetz verlangt, dass ein zertifizierter Fachbetrieb mit der Reinigung beauftragt wird.
Entleeren von Tanks und Umfüllen der Medien in dafür zugelassene geeignete Behälter, Reinigung sowie der entsprechenden Zerkleinerung des Tanks gemäß den Vorgaben der Entsorgungs- und Verwertungsanlagen können von den Technischen Diensten durchgeführt werden. Wir verfügen über die entsprechenden Geräte, Ausrüstungsteile und fachkundiges Personal.
Als zertifizierter Fachbetrieb nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist die Unternehmensgruppe Wittmann zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen berechtigt. Mehr Informationen zu den Zertifizierungen der Unternehmensgruppe Wittmann finden Sie hier.
Gerne beraten wir Sie fachkundig zu einer normgerechten Entleerung, Reinigung und Zerlegung Ihres Tanks in München und Südbayern.