Sanierung & Abdichtung von JGS-Anlagen
Gülle, Festmist, Jauche, Silagesickersaft und Gärreste sind einerseits wertvolle Wirtschaftsdünger für den landwirtschaftlichen Betrieb, können andererseits aber bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Anwendung auch unsere Gewässer gefährden.
Das Einleiten dieser Stoffe in Kanalisationen, in oberirdische Gewässer und Gräben sowie das Versickern in den Untergrund sind wegen des Gewässerschutzes verboten.
Als zertifizierter Fachbetrieb der zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) autorisiert ist, sorgen wir für eine zuverlässige Sanierung und Abdichtung von Jauchegruben und allen JGS-Anlagen sowie folgender Bestandteile:
- Böden
- Wände
- Risse / Fugen
- Rinnen / Schächte / Rohre / Zuleitungen
Wir bieten Ihnen Dichtheitsprüfung von JGS-Anlagen (Jaucheanlagen, Güllegruben, Silagesickersaftanlagen, Festmistlager) und Biogasanlagen nach TRwS792.
Wir prüfen Jauchebehälter, Güllebehälter, Güllekeller, Biogasanlagen und Silagessickersaftbehälter gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach E-TRwS 792, DIN 11622-2. Als Fachbetrieb nach WHG §45 AwSV und durch die Sachkunde zur Dichtheitsprüfung von Biogasanlagen und JGS Anlagen können wir Ihnen die Dichtheitsprüfung fachgerecht und sachgerecht anbieten.
Eine Entleerung der zu prüfenden Güllebehälter oder Güllekeller ist durch unser neuartiges Messgerät nicht immer zwingend erforderlich. Dies muss vorab aber mit dem Betreiber und der Behörde abgesprochen werden.
Sie erhalten über die Dichtheitsprüfung ein Protokoll, welches Sie bei Anforderung der Wasserbehörde vorlegen können.
Als Teil unseres Leistungsspektrums für landwirtschaftliche Betriebe bieten wir im Bereich Beschichtungs- und Sanierungsarbeiten sämtliche Instandsetzungsarbeiten zuverlässig und fachgerecht an. Wir sind Ihr geprüfter und zertifizierter Fachbetrieb für alle Arbeiten rund um die Sanierung und Abdichtung Ihrer JGS Anlagen in München und ganz Bayern.
Wann ist eine Prüfung erforderlich?
Eine Prüfung nach AwSV ist erforderlich vor Inbetriebnahme der Anlage, bei einer wesentlichen Änderung oder nach Stilllegung der Anlage. Prüfintervalle sind alle 5 Jahre, jedoch kann dies auch individuell behördlich angeordnet werden.
Zur AwsV
Die VAwS (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) regelt den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Biogasanlagen fallen unter diese Verordnung. Die Prüfung darf nur durch einen VAwS-Sachverständigen durchgeführt werden.
Der Betreiber einer Anlage, in der mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird - z.B. eine Biogasanlage, hat die Dichtheit und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen ständig zu überwachen. Bei prüfpflichtigen Anlagen ist die Eigenüberwachung durch die Fremdüberwachung eines Sachverständigen nach § 18 VAwS zu ergänzen. Der Prüfauftrag ist vom Anlagenbetreiber einem Sachverständigen bzw. einer Sachverständigen-Organisation rechtzeitig zu erteilen.


