Dichtheitsprüfung von Hausanschlusskanälen
Der Grundstückseigentümer ist zuständig für Bau, Betrieb und Unterhalt der Grundstücksentwässerungsanlage. Ob er auch für den Grundstücksanschluss zuständig ist, regelt jede Kommune in ihrer Entwässerungssatzung. In der kommunalen Entwässerungssatzung können Fristen und Intervalle für die Untersuchungen festgelegt sein. Einige Gemeinden sehen zum Beispiel eine erstmalige Überprüfung innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten der Entwässerungssatzung vor und anschließend alle 20 Jahre Wiederholungsprüfungen. Strengere Anforderungen können für Abwasserleitungen gelten, die in einem Wasserschutzgebiet verlegt sind oder gewerbliches Abwasser ableiten.
Grundsätzlich müssen jedoch die im Erdreich oder unzugänglich verlegten Schmutzwasserleitungen auf Dichtheit überprüft werden. Dies betrifft alle Schmutz- und Mischwasserleitungen auf dem Grundstück bzw. bis zum Übergabepunkt an die öffentliche Kanalisation.
Neben der Einhaltung von Pflichten als Grundstückseigentümer sorgen Sie mit einer Dichtheitsprüfung Ihrer Kanäle für Betriebssicherheit und Werterhalt sowie für Boden- und Grundwasserschutz, genauso wie Sie dadurch auch die Kläranlagen entlasten.
Die Dichtheitsprüfung darf nur von Sachkundigen, d. h. Fachbetrieben mit speziell geschultem Personal und entsprechender technischer Ausrüstung, vorgenommen werden.
Bei der Dichtheitsprüfung wird zwischen zwei Prüfungsverfahren unterschieden:
- Bei der optischen Inspektion macht eine Kanalkamera die Schäden sichtbar. Die Kamera wird dafür in die Abwasserleitungen eingeführt und zwar wahlweise über den Revisionsschacht oder eine Revisionsöffnung im Haus oder vom öffentlichen Sammelkanal über den Anschlusskanal. Spezielle Kameras können sogar in weitere Abzweige vorgeschoben werden. Vor der Inspektion werden die Abwasserleitungen mit Hochdruck-Spüldüsen gereinigt, die ebenfalls über Revisionsschächte oder Reinigungsöffnungen eingeschoben werden. Lose Verschmutzungen und Ablagerungen können so entfernt werden.
- Eine Druckprüfung mit Wasser oder Luft kann nötig sein, wenn eine optische Inspektion nicht möglich ist, die Abwasserleitungen im Wasserschutzgebiet verlegt sind oder die Kommune in ihrer Entwässerungssatzung eine Druckprüfung vorschreibt. Bei einer Wasserdruckprüfung wird ein Leitungsabschnitt abgesperrt und mit Wasser gefüllt. Dann wird der Wasserverlust gemessen. Bei der Druckprüfung mit Luft (Über- oder Unterdruck) wird die Änderung des Luftdrucks im Prüfzeitraum gemessen. Die Ergebnisse werden jeweils mit Grenzwerten verglichen. Überschreiten die ermittelten Werte eine gewisse Toleranz, ist die Leitung undicht und die Schadensstelle muss gefunden werden. Dafür wird meist eine Kanalkamera eingesetzt.
Nach Abschluss der Untersuchungsarbeiten erhalten Sie von uns eine vorschriftsgemäße umfassende Dokumentation über den Zustand und die Bewertung Ihrer Entwässerungsanlage.
Als zertifizierter Fachbetrieb sorgen wir für eine fachgerechte und rechtskonforme Dichtsheitsprüfung Ihres Hausanschlusskanals in München und Südbayern. Unsere Kanalsanierungsberater wählen das passende Prüfungs- und Sanierungsverfahren aus und erläutern Ihnen gerne die Einzelheiten. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.