Dichtheitsprüfung
Wer auf seinem Grundstück eine Abwasserleitung betreibt, unterliegt grundsätzlich den Vorschriften des Wasserrechts. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes legt fest, welche Grundsätze beim Betrieb von Abwasseranlagen zu beachten sind. Im Übrigen dürfen Abwasseranlagen nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden. Diese sind für Bestandsleitungen in der DIN 1986-30 „Instandhaltung“ und bei Neubauten bzw. nach Sanierungen der Abwasserleitungen in der DIN EN 1610 geregelt.
Vor jeder Prüfung reinigen wir das zu prüfende Leitungssystem mit unserem Wasser-Hochdruck-Spülverfahren, da nur bei gereinigten Leitungen aussagefähige Prüfungsergebnisse erzielt werden können.
Als zertifizierter Fachbetrieb sorgt Wittmann für eine zuverlässige und fachgerechte Dichtheitsprüfung von Kanälen und Rohren in München und Südbayern.
Wasserprüfung
Bei der Prüfung mit Wasser werden die Leitungen am tiefsten Punkt mit einer Absperrblase verschlossen. Anschließend wird das Leitungssystem bis 50 cm (in Abhängigkeit des Prüfverfahrens) über den Rohrscheitel des tiefsten Einlaufes z.B. Bodenablauf, oder Reinigungsöffnung der Fallleitung, mit Wasser gefüllt. Während der vorgegebenen Prüfzeit wird dann die Wasserzugabe gemessen.
Luftprüfung
Bei der Druckprüfung mit Luft werden die Leitungen mit Absperr- und Prüfblasen verschlossen. Dann wird das Leitungssystem mit Luft beaufschlagt. Hier darf eine bestimmte Menge Druck in einer vorgeschriebenen Zeit verloren gehen. Diese Prüfung variiert ja nach Rohrmaterial und Regelwerk
Optische Prüfung
In begehbaren Leitungen, bzw. im Hausanschlussbereich führen wir auch optische Dichtheitsprüfungen durch. Dies erfolgt mittels einer Kanalkamera.