Abwassertechnische Anlagen
Der Gesetzgeber schreibt bei Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten und Speisefette regelmäßige Kontrollen und Wartungen vor. Wir verfügen über sach- und fachkundige Mitarbeiter gemäß der DIN 1999-100 /EN 852 und nach DIN 4040-100 DIN/EN 1825 zur Betreuung von Benzin- und Leichtflüssigkeitsabscheidern sowie Fettabscheideranlagen.
Bei Fettabscheideranlagen führen wir z.B. jährliche Wartungen, die Entleerung & Reinigung, die Generalinspektion DIN 4040-100 sowie Sanierungen durch. Bei Leichtflüssigkeitsabscheidern bieten wir z.B. die monatliche Kontrolle, die halbjährliche Wartung, die Generalinspektion DIN 1999-100 sowie Abscheidersanierungen an.
Als zertifizierter Fachbetrieb nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist die Unternehmensgruppe Wittmann zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen berechtigt. Mehr Informationen zu den Zertifizierungen der Unternehmensgruppe Wittmann finden Sie hier.
Weitere Informationen zu unserem umfangreichen Angebot unserer Spezialisten im Bereich Abscheidertechnik finden Sie hier.
Gerne beraten wir Sie fachkundig zu Ihrer Abwassertechnischen Anlage in München sowie den umliegenden Landkreisen und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.
DIN 1999-100: Benzin- und Leichtflüssigkeitsabscheider
- Bedarfsgerechte regelmäßige Entleerung
- Monatliche Eigenkontrolle
- Halbjährliche Wartung
- Probenahme/Analytik nach Anhang 49 Rahmenabwasserverordnung
- Erstellen des Betriebstagebuchs
- Besorgung von Zulassungsbescheiden
- Generalinspektion alle 5 Jahre
- Prüfung der Zuläufe nach DIN 1610
- Einbau von Warnanlagen
- Sanierung der Abscheideranlagen durch zertifizierte Schachtsanierer
- Neueinbau von Leichtflüssigkeitsabscheider (nach Neuberechung und Festlegung der Nenngröße)
- Abnahme durch einen Kontrollmeister der zuständigen Abwasserüberwachungsbehörde
DIN 4040-100: Fettabscheideranlagen
- Bedarfsgerechte regelmäßige Entleerung
- Monatliche Eigenkontrolle
- Jährliche Wartung
- Probenahme/ Analytik zur Feststellung lipophiler Stoffe
- Erstellen des Betriebstagebuchs
- Besorgung von Zulassungsbescheiden
- Generalinspektion alle 5 Jahre
- Prüfung der Zuläufe nach DIN 1610
- Einbau von Warnanlagen
- Sanierung der Abscheideranlagen durch zertifizierte Schachtsanierer
- Neueinbau von Fettabscheideranlagen (nach Neuberechnung und Festlegung der Nenngröße)
- Abnahme durch einen Kontrollmeister der zuständigen Abwasserüberwachungsbehörde