SONDERMÜLLENTSORGUNG

Dei Begriff"Sonderabfall" wird für die Abfälle verwendet, die nach dem Kreislaufwirtschaft-/ Abfallgesetz (KrW/AbfG) (F Vs /3bfG) nicht mit den in Haushaltungen anfallenden Abfällen entsorgt werden dürfen und der Nachweispflicht unterliegen.

Die hohen Sicherheitsanforderungen, die an die Lagerung und den Transport von giftigen Abfallstoffe, gestellt werden, machen die Benutzung von Spezialcontainern zum absoluten Muss.