| SONDERMÜLLENTSORGUNG Dei
Begriff"Sonderabfall" wird für die Abfälle
verwendet, die nach dem Kreislaufwirtschaft-/ Abfallgesetz (KrW/AbfG)
(F Vs /3bfG) nicht mit den in Haushaltungen anfallenden Abfällen
entsorgt werden dürfen und der Nachweispflicht
unterliegen.
Die hohen
Sicherheitsanforderungen, die an die Lagerung und den Transport
von giftigen Abfallstoffe, gestellt werden, machen die Benutzung
von Spezialcontainern zum absoluten Muss.

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